FG Niedersachsen - Urteil vom 28.09.2006
16 K 541/03
Normen:
UStG § 4 Nr. 1 Buchst. a ; UStG § 6 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1240

Ausländische Abnehmer; Buchnachweis; Belegnachweis; Steuerfreie Ausfuhrlieferung - Anforderungen an eine steuerfreie Ausfuhrlieferung

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen 16 K 541/03

DRsp Nr. 2008/17757

Ausländische Abnehmer; Buchnachweis; Belegnachweis; Steuerfreie Ausfuhrlieferung - Anforderungen an eine steuerfreie Ausfuhrlieferung

1. Zu den Anforderungen an eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. 2. Die Voraussetzungen der Steuerfreiheit hat der Unternehmer nachzuweisen. 3. Ausländischer Abnehmer ist ein solcher, der seinen Wohnort im Ausland hat. 4. Erscheint nicht der ausländische Abnehmer persönlich beim Unternehmer, sondern ein Dritter als Bevollmächtigter, muss sich der Unternehmer vergewissern, ob der Dritte tatsächlich für einen ausländischen Abnehmer aufgetreten ist. 5. Sind die Ausfuhrbescheinigungen nach Ausfuhr der Waren wieder an den Unternehmer zurückgelangt und wird in den Papieren von den Zollbehörden bestätigt, dass der in den Ausfuhrbescheinigungen als Abnehmer Genannte die Waren in das Drittlandsgebiet verbracht hat und der in seinem Reisepass angegebene Wohnsitz mit der in den Ausfuhrpapieren genannten Anschrift übereinstimmt, konnte der Unternehmer davon ausgehen, dass der Bevollmächtigte die Waren an den Vollmachtgeber als Abnehmer weitergeleitet hat und dieser seinen Wohnsitz tatsächlich im Ausland hatte.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 1 Buchst. a ; UStG § 6 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegt.