Ausland

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Ausland

Ausland i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 2 UStG ist das Gebiet, das nach der Definition nicht Inland ist. Somit umfasst der Begriff Ausland auch das übrige Gemeinschaftsgebiet (siehe unten) sowie das Drittlandsgebiet (siehe unten).

Hinweis

Eine Besonderheit gilt für die österreichischen Gemeinden Mittelberg (Kleines Walsertal) und Jungholz in Tirol. Sie gehören zum Ausland i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 2 UStG; die Einfuhr in diesen Gebieten unterliegt jedoch der deutschen Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG, Abschn. 1.9 Abs. 2 Satz 2 UStAE).