BGH vom 17.05.1983
IX ZR 17/82
Normen:
BGB § 1372 ;
Fundstellen:
FamRZ 1983, 795
LSK-FamR/Hülsmann, § 1372 BGB LS 35

Ausschluß der anteiligen Haftung unter Ehegatten nach Erhebung der Scheidungsklage

BGH, vom 17.05.1983 - Aktenzeichen IX ZR 17/82

DRsp Nr. 1994/4678

Ausschluß der anteiligen Haftung unter Ehegatten nach Erhebung der Scheidungsklage

Besteht das Gegenseitigkeitsverhältnis, in dem die beiderseitigen Beiträge beider Ehegatten zur gemeinsamen Lebensführung standen, nicht mehr, so müssen Umstände aufgezeigt werden, um eine anteilige Haftung für die Zeit nach der Erhebung der Scheidungsklage auszuschließen.

Normenkette:

BGB § 1372 ;
Fundstellen
FamRZ 1983, 795
LSK-FamR/Hülsmann, § 1372 BGB LS 35