Nach den vom OLG getroffenen Feststellungen hat sich, wie das Urteil des BGH ausführt, die Kl. gegen den Willen des Bekl. ihrem neuen Partner zugewandt; sie hat während ihres Zusammenlebens mit dem Bekl. ehebrecherische Beziehungen zu diesem aufgenommen. Als diese bekannt wurden, hat sie mit den Kindern die Ehewohnung verlassen, um zu diesem in das Haus seiner Eltern zu ziehen. Dort hat sie bis zur Anmietung einer eigenen Wohnung etwa drei Monate lang mit dem neuen Partner zusammengelebt. In der neuen Wohnung hat sie sodann das Verhältnis zu diesem fortgesetzt.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|