BGH - Urteil vom 24.11.1982
IVb ZR 314/81
Normen:
BGB § 1579 ;
Fundstellen:
FamRZ 1983, 142, 143
LSK-FamR/Hülsmann, § 1579 BGB LS 36
NJW 1983, 451
NJW 1983, 541

Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Begründung einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem neuen Partner

BGH, Urteil vom 24.11.1982 - Aktenzeichen IVb ZR 314/81

DRsp Nr. 1994/4793

Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Begründung einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem neuen Partner

Ein schwerwiegendes Fehlverhalten [§ 1579 Nr. 6 BGB] kann in der - gegen den Willen des anderen Ehegatten erfolgten - Begründung einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie auch in der Aufnahme eines nachhaltigen, auf längere Dauer angelegten intimen Verhältnisses mit einem anderen Partner liegen.

Normenkette:

BGB § 1579 ;

Hinweise:

Nach den vom OLG getroffenen Feststellungen hat sich, wie das Urteil des BGH ausführt, die Kl. gegen den Willen des Bekl. ihrem neuen Partner zugewandt; sie hat während ihres Zusammenlebens mit dem Bekl. ehebrecherische Beziehungen zu diesem aufgenommen. Als diese bekannt wurden, hat sie mit den Kindern die Ehewohnung verlassen, um zu diesem in das Haus seiner Eltern zu ziehen. Dort hat sie bis zur Anmietung einer eigenen Wohnung etwa drei Monate lang mit dem neuen Partner zusammengelebt. In der neuen Wohnung hat sie sodann das Verhältnis zu diesem fortgesetzt.