BGH vom 07.11.1979
IVb ZB 159/78
Normen:
BGB § 1587c;
Fundstellen:
FamRZ 1980, 29
LSK-FamR/Runge, § 1587c BGB LS 60a

Ausschluß des Versorgungsausgleichs

BGH, vom 07.11.1979 - Aktenzeichen IVb ZB 159/78

DRsp Nr. 1994/5192

Ausschluß des Versorgungsausgleichs

9,5 Jahre Trennungszeit bei 32 Jahren Ehezeit: Ausschluß des Versorgungsausgleichs

Normenkette:

BGB § 1587c;

Hinweise:

Ein vollständiger Ausschluß des VA wird in den Fällen der längeren Trennung i.d.R. nicht in Betracht kommen, sondern lediglich eine Herabsetzung des auf die Trennungszeit entfallenden Ausgleichsanspruchs. Für die Frage des Umfangs der Kürzung ist das schutzwürdige Vertrauen des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf den Fortbestand der Ehe und die Trennungszeit, die bei Einreichung ders Scheidungsantrags auch sonst üblicherweise zurückgelegt ist, zu berücksichtigen.

Fundstellen
FamRZ 1980, 29
LSK-FamR/Runge, § 1587c BGB LS 60a