BGH vom 24.06.1981
IVb ZR 513/80
Normen:
BGB § 1587c;
Fundstellen:
FamRZ 1981, 944, 945
LSK-FamR/Runge, § 1587c BGB LS 55

Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer

BGH, vom 24.06.1981 - Aktenzeichen IVb ZR 513/80

DRsp Nr. 1994/5014

Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer

Obgleich (entgegen § 1579 Nr. 1 BGB beim nachehelichen Unterhalt) die kurze Ehedauer in § 1587c BGB nicht genannt ist, ist bei einem durch eine extrem kurze Ehedauer (hier von 6 Wochen zwischen Eheschließung und Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags) gekennzeichneten Einzelfall ein Ausschluß des Versorgungsausgleichs gerechtfertigt, da die besonders kurze Zeit eine Versorgungsgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht hat entstehen lassen.

Normenkette:

BGB § 1587c;
Fundstellen
FamRZ 1981, 944, 945
LSK-FamR/Runge, § 1587c BGB LS 55