Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer
BGH, vom 24.06.1981 - Aktenzeichen IVb ZR 513/80
DRsp Nr. 1994/5014
Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer
Obgleich (entgegen § 1579 Nr. 1 BGB beim nachehelichen Unterhalt) die kurze Ehedauer in § 1587cBGB nicht genannt ist, ist bei einem durch eine extrem kurze Ehedauer (hier von 6 Wochen zwischen Eheschließung und Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags) gekennzeichneten Einzelfall ein Ausschluß des Versorgungsausgleichs gerechtfertigt, da die besonders kurze Zeit eine Versorgungsgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht hat entstehen lassen.