FG Hamburg - Urteil vom 26.01.1999
V 47/97
Fundstellen:
EFG 199, 584

Ausschluß des Vorsteuerabzugs aus Baukosten

FG Hamburg, Urteil vom 26.01.1999 - Aktenzeichen V 47/97

DRsp Nr. 2001/2822

Ausschluß des Vorsteuerabzugs aus Baukosten

Vorsteuerbeträge, die in der Bauphase eines Gebäudes anfallen, können vom Unternehmer nicht abgezogen werden, wenn zum Zeitpunkt der Veranlagung feststeht, daß das hergestellte Gebäude zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet worden ist. Bei einer teilweisen Nutzung des Gebäudes zur Ausführung steuerfreier Umsätze ist eine Aufteilung der Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG vorzunehmen.

Tatbestand:

Strittig sind Vorsteuern auf Bauleistungen für ein Bauvorhaben im Jahre 1991 (Streitjahr); das fertiggestellte Haus hat der Kläger ab 1.1.1992 teilweise privat vermietet.