FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.06.2016
1 K 3386/15
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7; UStG § 15 Abs. 1a;
Fundstellen:
DStRE 2018, 96

Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus den Aufwendungen für einen Ferrari

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2016 - Aktenzeichen 1 K 3386/15

DRsp Nr. 2016/16668

Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus den Aufwendungen für einen Ferrari

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7; UStG § 15 Abs. 1a;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari nach § 15 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen ist.

Die Klägerin ist eine GmbH, die überwiegend --dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende-- zahnärztliche Laborleistungen erbringt. Gesellschafter der Klägerin sind die Eltern des Geschäftsführers. Der Geschäftsführer und seine Ehefrau betreiben eine Zahnarztpraxis.