Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin eine in der Europäischen Union ansässige Unternehmerin ist und deshalb in Anwendung der 8. Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zur Mehrwertsteuer (8. USt-RL), des § 18 Abs. 9 UStG i.V. mit §§ 59 ff. UStDV am besonderen Vergütungsverfahren für EG-Angehörige teilnehmen kann.
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