Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob Umsätze, die die Antragstellerin gegenüber Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts bewirkt hat, im Inland steuerbar sind.
Der Gegenstand der Antragstellerin war in den Streitzeiträumen: Internetmarketing, Internetdienstleistungen, Beteiligung an anderen Unternehmen, Handel und Vermittlung von Waren und Dienstleistungen (mit Ausnahme erlaubnispflichtiger) und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Sie versteuert ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten.
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