FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 28.12.2018
7 V 7195/18
Normen:
UStG § 3a Abs. 1 S. 1; UStG § 3a Abs. 2; UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) S. 1 und S. 4; FGO § 69 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2019, 1164

Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Umsatzsteuer-Vorauszahlungen i.R.d. Steuerpflicht im Inland bei Bewirken von Umsätzen gegenüber Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2018 - Aktenzeichen 7 V 7195/18

DRsp Nr. 2019/2289

Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Umsatzsteuer-Vorauszahlungen i.R.d. Steuerpflicht im Inland bei Bewirken von Umsätzen gegenüber Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Normenkette:

UStG § 3a Abs. 1 S. 1; UStG § 3a Abs. 2; UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) S. 1 und S. 4; FGO § 69 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darum, ob Umsätze, die die Antragstellerin gegenüber Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts bewirkt hat, im Inland steuerbar sind.

Der Gegenstand der Antragstellerin war in den Streitzeiträumen: Internetmarketing, Internetdienstleistungen, Beteiligung an anderen Unternehmen, Handel und Vermittlung von Waren und Dienstleistungen (mit Ausnahme erlaubnispflichtiger) und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Sie versteuert ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten.