Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2017 vom 26. September 2018 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren
Die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages hinsichtlich des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums Dezember 2017 vom 9. Mai 2018 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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