BFH - Beschluss vom 26.09.2014
XI S 14/14
Normen:
AO § 69 Abs. 3 S. 1; AO § 69 Abs. 2 S. 2; UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2015, 158

Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides, da ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Versagung des Vorsteuerabzugs bestehen

BFH, Beschluss vom 26.09.2014 - Aktenzeichen XI S 14/14

DRsp Nr. 2014/18247

Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides, da ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Versagung des Vorsteuerabzugs bestehen

NV: Ob an der Rechtsprechung des BFH festzuhalten ist, wonach Vertrauensgesichtspunkte nicht bei der Festsetzung der Umsatzsteuer, sondern ggf. nur im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme berücksichtigt werden können, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Leistungsempfänger auf die Angaben des Lieferanten vertraute und sich diese Angaben --wie hier die Rechnungsanschrift-- später als falsch herausstellen, ist nicht im AdV-Verfahren, sonden im Hauptsacheverfahren zu klären.

Nach den Umständen des Einzelfalls kann auch die Angabe eines "Briefkastensitzes" mit postalischer Erreichbarkeit als Anschrift genügen, die die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG erfüllt.

Normenkette:

AO § 69 Abs. 3 S. 1; AO § 69 Abs. 2 S. 2; UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I. Die Klägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) --eine im Dezember 2007 gegründete GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer A ist-- handelte im Streitjahr 2008 mit Kraftfahrzeugen. Sie hat nach Angaben ihres Prozessbevollmächtigten mit Schreiben vom 14. Juli 2014 inzwischen ihren Sitz von ... nach ... verlegt.