Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.09.2020 – 5 V 852/20 A (U) aufgehoben und die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2018 vom 03.02.2020 bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung einer Entscheidung im Einspruchsverfahren ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
I.
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