BFH - Beschluss vom 16.08.2022
XI S 4/21 (AdV)
Normen:
FGO § 69 Abs. 4 S. 1; FGO § 136 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 2005
BB 2022, 2401
BFH/NV 2022, 1261
DB 2022, 2195
DStR 2022, 1859
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 10.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 62/19

Aussetzung der Vollziehung eines UmsatzsteuerbescheidsAnnahme eines Einzweck-GutscheinsVerkauf eines Gutscheins zwischen Unternehmern

BFH, Beschluss vom 16.08.2022 - Aktenzeichen XI S 4/21 (AdV)

DRsp Nr. 2022/12621

Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids Annahme eines Einzweck-Gutscheins Verkauf eines Gutscheins zwischen Unternehmern

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) - nur auf die Ausgabe ("Verkauf eines Gutscheins an Kunden" i.S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 11 UStAE) oder - auch auf eine vorausgehende Übertragung ("Verkauf eines Gutscheins zwischen Unternehmern" i.S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 10 UStAE) bezieht.

Tenor

Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids 2019 vom 31.05.2021 wird in Höhe von ... € für die Dauer des Revisionsverfahrens XI R 21/21 bis zur Zustellung einer dieses Verfahren beendenden Entscheidung ausgesetzt.

Die Aussetzung der Vollziehung ist von der Leistung einer Sicherheit in gleicher Höhe abhängig.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragstellerin zu 4 % und der Antragsgegner zu 96 % zu tragen.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 4 S. 1; FGO § 136 Abs. 1 S. 1;

Gründe

A.