I.
Die Beteiligten streiten über die Aussetzung der Vollziehung von nach § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geänderten Umsatzsteuerbescheiden; der Antragsteller bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG und beruft sich auf Vertrauensschutz gemäß § 176 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO).
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