Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2012 und 2013 vom 11.04.2019 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch vom 12.04.2019 in Höhe von 469.315,66 € für 2012 und 1.037.863,75 € für 2013 ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Antragstellerin der Vorsteuerabzug aus Gutschriften zusteht, die die Antragstellerin einer ihrer Stromlieferantinnen erteilt hat.
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