BFH - Urteil vom 17.12.2009
V R 1/09
Normen:
UStG § 10 Abs. 1 S. 1, 2; UStG § 17 Abs. 1 S. 1; 388/77/EWG Teil A Art. 11 Abs. 1 Buchst. a; BGB a.F. § 634; BGB a.F. § 635;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 12.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 4587/07

Auswirkung einer Zahlung von Schadensersatz durch einen Werkunternehmer wegen Mangelhaftigkeit eines Werks auf die Bemessung der abziehbaren Vorsteuerbeiträge für das vom Besteller gezahlte Entgelt; Vergleichbarkeit einer vollständigen Zahlung von Werklohn und anschließender mangelbedingter Schadensersatzforderung mit einer Minderung wegen Schlechtleistung

BFH, Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen V R 1/09

DRsp Nr. 2010/14119

Auswirkung einer Zahlung von Schadensersatz durch einen Werkunternehmer wegen Mangelhaftigkeit eines Werks auf die Bemessung der abziehbaren Vorsteuerbeiträge für das vom Besteller gezahlte Entgelt; Vergleichbarkeit einer vollständigen Zahlung von Werklohn und anschließender mangelbedingter Schadensersatzforderung mit einer Minderung wegen Schlechtleistung

Normenkette:

UStG § 10 Abs. 1 S. 1, 2; UStG § 17 Abs. 1 S. 1; 388/77/EWG Teil A Art. 11 Abs. 1 Buchst. a; BGB a.F. § 634; BGB a.F. § 635;

Gründe

I.