Der am 19. September 1964 geborene Kläger stammt aus der im Jahre 1971 geschiedenen Ehe des Beklagten. Er lebte im Haushalt seiner Mutter. Seit dem 1. August 1980 absolvierte er eine Lehre als Kfz-Schlosser, die er im Januar 1984 erfolgreich mit der Gesellenprüfung abschloß. Seine Ausbildungsvergütung im Zeitraum von der Volljährigkeit (19. September 1982) bis Januar 1984 betrug durchschnittlich 489,56 DM im Monat. Nach zweimonatiger Arbeit als Geselle trat er am 2. April 1984 in die Bundeswehr ein.
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