FG München - Urteil vom 29.07.2014
2 K 3594/11
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 10 Abs. 1 S. 2; UStG § 10 Abs. 2 S. 2; UStG § 3 Abs. 12 S. 2; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. c;
Fundstellen:
DStR 2015, 9
DStRE 2016, 233

Baukostenzuschüsse und Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern als Entgelt für umsatzsteuerbare Leistungen einer Wasserversorgungs- bzw. Abwasserentsorgungs-Genossenschaft

FG München, Urteil vom 29.07.2014 - Aktenzeichen 2 K 3594/11

DRsp Nr. 2014/15826

Baukostenzuschüsse und Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern als Entgelt für umsatzsteuerbare Leistungen einer Wasserversorgungs- bzw. Abwasserentsorgungs-Genossenschaft

1. Bei Mitgliedervereinigungen (Vereine, Verbände, Genossenschaften), die ihren Mitgliedern gegen Zahlung von Mitgliedsbeiträgen konkrete, dem Individualinteresse der Vereinsmitglieder dienende Leistungen erbringen, kann ein steuerbarer Leistungsaustausch angenommen werden; nur bei Vereinigungen, die überindividuelle Interessen verfolgen, sind die Mitgliedsbeiträge kein Entgelt und daher umsatzsteuerlich unbeachtlich.