| Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Der Unternehmer U errichtet 2018 eine Tiefgarage mit 120 Stellplätzen. Die Baukosten betragen 2,1 Mio. Euro, die Stadt S beteiligt sich mit einem "Baukostenzuschuss" i.H.v. insgesamt 1,7 Mio. Euro und vereinbart mit U die Zurverfügungstellung der Parkplätze für Anwohner bzw. die Allgemeinheit zur Nutzung gegen Entgelt. Sollten die Parkplätze nicht wie vereinbart errichtet werden, muss U den in Raten zu zahlenden "Baukostenzuschuss" an die Stadt S wieder zurückzahlen.
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