I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) pachtete durch einen Unterpachtvertrag vom 1. April 1966 eine Teilfläche eines bis dahin landwirtschaftlich genutzten Anwesens mit Zufahrt und aufstehenden Gebäuden (einer Scheune und einem Hühnerstall). Bei der Scheune handelt es sich um ein im Jahr 1959 errichtetes massives Gebäude.
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