BFH - Urteil vom 21.04.2022
V R 18/19
Normen:
FGO § 126 Abs. 2; FGO § 135 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 1143
DB 2022, 2323
DStRE 2022, 1193
NZI 2022, 815
ZIP 2022, 1879
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 19.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1959/15

Beauftragung eines Kassenprüfers durch einen InsolvenzverwalterKosten der Prüfung als MasseverbindlichkeitenVerursachung von Kosten durch die Verwaltung der Masse

BFH, Urteil vom 21.04.2022 - Aktenzeichen V R 18/19

DRsp Nr. 2022/11939

Beauftragung eines Kassenprüfers durch einen Insolvenzverwalter Kosten der Prüfung als Masseverbindlichkeiten Verursachung von Kosten durch die Verwaltung der Masse

1. Von einer unmittelbaren Auftragserteilung durch die Insolvenzmasse ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter in die Beauftragung eines Kassenprüfers eingebunden ist, indem er dem Gläubigerausschuss den Prüfer vorschlägt und dem Prüfer den Beschluss des Gläubigerausschusses über dessen Beauftragung übermittelt. 2. Wird ein sachverständiger Dritter durch den Insolvenzverwalter mit der Prüfung beauftragt, sind die Kosten der Prüfung Masseverbindlichkeiten, da sie i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch die Verwaltung der Masse verursacht werden.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.07.2017 – 5 K 1959/15 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 2; FGO § 135 Abs. 2;

Gründe

I.