FG Niedersachsen - Urteil vom 10.12.2015
16 K 253/15
Normen:
RL 2006/112/EG; UStG § 4 Nr. 14a; UStG § 4 Nr. 16h; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1g;

Befreiung heilpädagogischer Leistungen eines Subunternehmers von der Umsatzsteuer

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.12.2015 - Aktenzeichen 16 K 253/15

DRsp Nr. 2016/10893

Befreiung heilpädagogischer Leistungen eines Subunternehmers von der Umsatzsteuer

Leistungen einer geprüften Heilpädagogin sind nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, auch wenn sie nicht gegenüber einem Träger der Eingliederungshilfe, sondern als Subunternehmer für eine Gesellschaft tätig, die ihrerseits gegenüber dem Träger der Eingliederungshgilfe abrechnet.

Normenkette:

RL 2006/112/EG; UStG § 4 Nr. 14a; UStG § 4 Nr. 16h; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1g;

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Klägerin im Streitjahr 2011 aus ihrer selbständigen Tätigkeit als geprüfte Heilpädagogin steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14 a oder Nr. 16 Buchst. h Umsatzsteuergesetz (UStG) bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst g der Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG (MwStSystRL) ausgeführt hat.