FG Münster - Urteil vom 25.01.2022
15 K 3554/18 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 16;

Befreiung von der Umsatzsteuer für Betreiber einer Seniorenresidenz

FG Münster, Urteil vom 25.01.2022 - Aktenzeichen 15 K 3554/18 U

DRsp Nr. 2022/3744

Befreiung von der Umsatzsteuer für Betreiber einer Seniorenresidenz

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 8.9.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.10.2018 verpflichtet, die Umsatzsteuerbescheide 2009 bis 2011 vom 5.2.2013 und den Umsatzsteuerbescheid 2012 vom 7.2.2013 dahingehend zu ändern, dass die Umsatzsteuer 2009 auf 2.778,67 €, die Umsatzsteuer 2010 auf 2.726,36 €, die Umsatzsteuer 2011 auf 2.775,63 € und die Umsatzsteuer 2012 auf 2.549,57 € festgesetzt wird.

Der Umsatzsteuerbescheid 2013 vom 7.8.2015 und der Umsatzsteuerbescheid 2014 vom 23.5.2016, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.10.2018, werden dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer 2013 auf 3.174,75 € und die Umsatzsteuer 2014 auf 3.182,51 € festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 16;

Tatbestand