FG Thüringen - Urteil vom 13.12.2017
3 K 541/17
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1; UStG § 15a Abs. 1 S. 1;

Beginnen des Zeitraums für die Berichtigung der Vorsteuer bei einem Unternehmensberater

FG Thüringen, Urteil vom 13.12.2017 - Aktenzeichen 3 K 541/17

DRsp Nr. 2018/17977

Beginnen des Zeitraums für die Berichtigung der Vorsteuer bei einem Unternehmensberater

Tenor

1.

Der geänderte Umsatzsteuerbescheid 2010 vom 29.07.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.06.2017 wird dahingehend geändert, dass nur eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG in Höhe von 5.675 € berücksichtigt wird. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerbeträge nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

4.

Das Urteil ist hinsichtlich der erstattungsfähigen Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1; UStG § 15a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG, insbesondere die Frage, wann der Berichtigungszeitraum beginnt.