Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. November 2014
Die Sache wird an das Hessische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten über das Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Geschäftsveräußerung.
In den Jahren 1999 bis 2001 errichtete die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ein Geschäftshaus in A.
Seit dem 1. Dezember 2000 vermietete die Klägerin dessen Erdgeschoss (mit 350 qm Fläche) an ihren Ehemann. Die Mietzeit war bis zum 30. November 2010 befristet.
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