Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. Mai 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist unbegründet und daher durch Beschluss zurückzuweisen (§
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