I. Die im Jahre 1924 geborene Ehefrau (Antragstellerin) und der im Jahre 1925 geborene Ehemann (Antragsgegner) haben am 1. Dezember 1950 geheiratet. Aus der Ehe sind zwei inzwischen volljährige Söhne hervorgegangen. Am 16. Juni 1983 ist dem Ehemann der Scheidungsantrag der Ehefrau zugestellt worden.
Die Ehefrau war bei der Eheschließung Eigentümerin eines Bauernhofes. Der Ehemann, zur Zeit der Eheschließung Student, übernahm in der Folge die Bewirtschaftung des Bauernhofes. Im Jahre 1960 vereinbarten die Parteien Gütergemeinschaft.
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