BFH - Urteil vom 09.09.2015
XI R 21/13
Normen:
UStG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 26.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2222/11

Begriff der Lieferung i.S. von § 3 Abs. 1 UStG

BFH, Urteil vom 09.09.2015 - Aktenzeichen XI R 21/13

DRsp Nr. 2016/2856

Begriff der Lieferung i.S. von § 3 Abs. 1 UStG

NV: Eine Lieferung i.S. von § 3 Abs. 1 UStG setzt nicht notwendigerweise voraus, dass der Erwerber eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den gelieferten Gegenstand erlangt.

Eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit ist nicht notwendige Voraussetzung für das Vorliegen einer Lieferung i.S. von § 3 Abs. 1 UStG.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Januar 2012 14 K 2222/11 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1;

Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) begehrt den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage.

Sie war im Besteuerungszeitraum 2010 (Streitjahr) selbständig im Bereich Partyservice, Organisation und Dekoration von Festen tätig.