Die Parteien sind seit dem 3. Juli 1954 miteinander verheiratet und leben im gesetzlichen Güterstand. Sie trennten sich im Juli 1977. Seit Anfang 1977 ist ein Scheidungsverfahren rechtshängig, in dem die Parteien auch über den Zugewinnausgleich streiten.
Im vorliegenden Rechtsstreit fordert der Kläger von der Beklagten die Zahlung von 60. 213,99 DM nebst Zinsen. Dabei geht es um folgendes:
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