Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. Mai 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist unbegründet. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von §
1. Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. des §
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