Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. Juni 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt einen Fahrzeughandel und bezog von der X–GmbH Fahrzeuge und Container, über deren Lieferung die X–GmbH mit Rechnungen vom 3. Januar 2012 (... € zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von ... €) und vom 5. Januar 2012 (... € zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von ... €) abrechnete. Die Umsatzsteuer für Januar 2012 wurde von der X–GmbH in Höhe von ... € nicht entrichtet.
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