BFH - Beschluss vom 15.05.2012
V R 19/11
Normen:
SGB V § 116; SGB V § 116a; UStG 2005 § 4 Nr. 16 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 12.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 435/09

Begriff des mit einer Krankenhausbehandlung und einer ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsatzes i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG; Vorlage an den EuGH zur Lieferung von Zytostatika durch einen Krankenhausträger für im Krankenhaus ambulant erbrachte Heilbehandlungen

BFH, Beschluss vom 15.05.2012 - Aktenzeichen V R 19/11

DRsp Nr. 2012/15671

Begriff des mit einer Krankenhausbehandlung und einer ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsatzes i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG; Vorlage an den EuGH zur Lieferung von Zytostatika durch einen Krankenhausträger für im Krankenhaus ambulant erbrachte Heilbehandlungen

Zum Begriff des mit einer Krankenhausbehandlung und einer ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsatzes i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG : 1. Muss es sich bei dem eng verbundenen Umsatz um eine Dienstleistung gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG handeln?2. Falls Frage 1 zu verneinen ist: Liegt ein mit einer Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz nur vor, wenn dieser Umsatz durch denselben Steuerpflichtigen erbracht wird, der auch die Krankenhausbehandlung oder ärztliche Heilbehandlung erbringt?3. Falls Frage 2 zu verneinen ist: Liegt ein eng verbundener Umsatz auch dann vor, wenn die Heilbehandlung nicht nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG, sondern nach Buchst. c dieser Bestimmung steuerfrei ist?

Normenkette:

SGB V § 116; SGB V § 116a; UStG 2005 § 4 Nr. 16 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b;

Gründe

I. Zum Sachverhalt