FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 12.07.2007
1 K 806/06
Normen:
UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1. Buchst. a, b § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 20 § 16 ; InsO § 38 § 53 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1737

Begründetsein einer Umsatzsteuerforderung gegen einen Istversteuerer i.S. von § 38 InsO

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.07.2007 - Aktenzeichen 1 K 806/06

DRsp Nr. 2007/16450

Begründetsein einer Umsatzsteuerforderung gegen einen Istversteuerer i.S. von § 38 InsO

1. Eine Umsatzsteuerschuld ist unabhängig davon, ob der Erbringer der Leistung Ist- oder Sollversteuerer ist, begründet i.S. des § 38 InsO, sodass eine Insolvenzforderung und keine Masseforderung vorliegt, wenn die umsatzsteuerpflichtige Leistung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurde. 2. Soweit dies dazu führt, dass die Masse die vom Leistungsempfänger entrichtete Umsatzsteuer in vollem Umfange vereinnahmt, während das FA sich mit der Quote begnügen muss, ist das in der Systematik des Umsatzsteuerrechts angelegt und hinzunehmen.

Normenkette:

UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1. Buchst. a, b § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 20 § 16 ; InsO § 38 § 53 ;

Tatbestand:

A betrieb ein Gewerbe im Baubereich.

Am 16. August 2004 eröffnete das AG B das Insolvenzverfahren über sein Vermögen und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. Dieser führte den Betrieb des Schuldners zunächst fort, stellte ihn jedoch zum 30. November 2004 ein.