FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.01.2020
3 V 799/19
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Behandlung von Aufwendungsersatzansprüchen als steuerbare Leistung oder als nichtsteuerbarer Zahlungsersatz

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.01.2020 - Aktenzeichen 3 V 799/19

DRsp Nr. 2020/6092

Behandlung von Aufwendungsersatzansprüchen als steuerbare Leistung oder als nichtsteuerbarer Zahlungsersatz

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

[Gründe]

I.

Die Beteiligten streiten sich darüber, ob in den Streitjahren Aufwendungsersatzansprüche der Antragstellerin gegenüber ihren Wettbewerbern gem. § 12 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), in Form des Ersatzes von der Antragstellerin entstandenen Rechtsanwaltsgebühren für Abmahnungen, als steuerbare Leistung oder als nichtsteuerbarer Zahlungsersatz zu behandeln sind.

Die Antragstellerin wurde im Jahr 2004 gegründet. Ihr Unternehmensgegenstand war in den Streitjahren ausweislich der Eintragung im Handelsregister B des Amtsgerichts Z der erlaubnisfreie Handel mit Waren aller Art. Diese Waren vertrieb sie im Internet über einen online-shop im Rahmen der Verkaufsplattform B.

Sie berechnete die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten.