FG Hamburg - Urteil vom 18.05.1998
I 127/96
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 ;

Behauptete Tätigkeit als Rechtsanwalt für ausländischen Unternehmer

FG Hamburg, Urteil vom 18.05.1998 - Aktenzeichen I 127/96

DRsp Nr. 2005/19473

Behauptete Tätigkeit als Rechtsanwalt für ausländischen Unternehmer

Eine Leistung aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt für Unternehmer wird dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die angenommene Beratungsleistung, die einer Rechnung zugrunde liegen soll, einem Empfänger gegenüber erbracht worden ist, der sein Unternehmen nicht im Erhebungsgebiet betreibt, so kann diese nicht zur Umsatzsteuer herangezogen werden.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 ;

Tatbestand: