BFH vom 14.01.1971
V R 88/66
Fundstellen:
BFHE 101, 316
BStBl II 1971, 379

BFH - 14.01.1971 (V R 88/66) - DRsp Nr. 1997/10483

BFH, vom 14.01.1971 - Aktenzeichen V R 88/66

DRsp Nr. 1997/10483

»Bei ausgeführten Seeschiffen kann Umsatzsteuervergütung insoweit nicht gewährt werden, als bereits für die zum Einbau verwendeten Teile (z.B. Schiffsmotoren) anderen Lieferanten Umsatzsteuervergütung gewährt worden war.«

I. In der Revision ist nur noch streitig, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) die Ausfuhrvergütung für von der Klägerin und Revisionsklägerin (Antragstellerin) ausgeführten Schiffe in Höhe eines Teilbetrages von ...DM zurückfordern kann. In dieser Höhe ist die Ausfuhrvergütung für Schiffsmotoren gewährt worden, die im Freihafen in die Schiffe eingebaut worden waren und für die die Lieferanten bereits Ausfuhrvergütung erhalten hatten.

Der Einspruch hatte keinen Erfolg, auch die Klage blieb in dem hier noch streitigen Punkt erfolglos.