I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war bis 31. Dezember 1982 unter der Firma "R Sondermaschinen" gewerblich tätig. Ende 1982 wurde die "R Sondermaschinen GmbH" (Beigeladene) gegründet. Deren Stammkapital in Höhe von zuletzt 450000 DM hielt der Kläger, der auch ihr alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war. Mit Pachtvertrag vom 30. Dezember 1982 verpachtete der Kläger alle bisher von ihm im Rahmen der Einzelfirma genutzten Betriebsgrundlagen (Grundstücke, Betriebsgebäude, Hofbefestigungen, Werkstatt und Firmenwert) an die Beigeladene. Die Jahrespacht betrug zuletzt 192000 DM. Die Beteiligten gingen einvernehmlich von einer Betriebsaufspaltung und umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen dem Kläger und der Beigeladenen aus.
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