BFH vom 17.12.1992
V R 135/89

Bekanntgabe von Steuerbescheiden für voll beendete Personengesellschaft (§ 157 AO)

BFH, vom 17.12.1992 - Aktenzeichen V R 135/89

DRsp Nr. 1997/8805

Bekanntgabe von Steuerbescheiden für voll beendete Personengesellschaft (§ 157 AO)

Ein die Umsätze einer Personengesellschaft betreffender Umsatzsteuerbescheid kann nicht mehr rechtswirksam an die Personengesellschaft oder die für sie handelnden Personen bekanntgegeben werden, wenn ein Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft (mit Aktiven und Passiven) ohne Liquidation durch das Ausscheiden der übrigen Gesellschafter übernimmt. Der Bescheid ist deshalb an den Gesellschafter zu richten, der das Unternehmen als Einzelunternehmer fortführt.

Für die Praxis:

In diesem Fall tritt das Erlöschen der Gesellschaft durch Vollbeendigung sofort ein; denn das Gesellschaftsvermögen ist durch Anwachsen in einem Akt Alleinvermögen des übernehmenden Gesellschafters geworden. Die Anwachsung ist eine Form der Gesamtrechtsnachfolge.