FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.12.2011
12 K 4567/08
Normen:
UStG § 15 Abs. 1; UStG § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; UStG § 2; BGB § 109 Abs. 1; BGB § 714;
Fundstellen:
DStR 2013, 12

Bekanntgabe von Verwaltungsakten an eine GbR Rechtzeitigkeit der Zuordnungsentscheidung der unternehmerischen Nutzung eines Gebäudes

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - Aktenzeichen 12 K 4567/08

DRsp Nr. 2012/16514

Bekanntgabe von Verwaltungsakten an eine GbR Rechtzeitigkeit der Zuordnungsentscheidung der unternehmerischen Nutzung eines Gebäudes

1. Wird ein Verwaltungsakt, der sich inhaltlich an eine GbR richtet, an die Gesellschafter der GbR adressiert, ist dieser wirksam gegenüber der GbR bekannt gegeben worden. 2. Bestehen keine Zweifel über den als Ehegattengemeinschaft tätigen Unternehmer (GbR), bedarf es keines Hinweises auf die rechtliche Verbundenheit der Eheleute (GbR). 3. Die Vorsteuer aus den Baukosten für ein gemischt genutztes Gebäude kann nur abgezogen werden, wenn der Bauherr zeitnah entschieden und dokumentiert hat, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt werden soll. 4. Dies ist spätesens bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung möglich (31. Mai des Folgjahres). Im Streitfall wurden zuvor auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, in denen eine Zuordnungsentscheidung hätten enthalten sein können. Eine Zuordnungsentscheidung ist auch nicht in anderen dem Finanzamt zugeleiteten Unterlagen rechtzeitig dokumentiert worden.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1; UStG § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; UStG § 2; BGB § 109 Abs. 1; BGB § 714;

Tatbestand