Belastung des Vermögens durch letztwillige Verfügung
BGH, vom 04.12.1968 - Aktenzeichen IV ZR 550/68
DRsp Nr. 1994/5898
Belastung des Vermögens durch letztwillige Verfügung
Die Tatsache, daß eine Person letztwillig durch Testament oder durch Erbvertrag bindend über ihren Nachlaß verfügt hat, stellt keine den Wert des Vermögens vermindernde Belastung dar.