LG Darmstadt, vom 29.06.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 256/88
OLG Frankfurt/Main, vom 23.01.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 166/89
Belehrungspflicht des Steuerberaters bezüglich der Vorsteuerabzugsfähigkeit auf Bauleistungen
BGH, Urteil vom 09.07.1992 - Aktenzeichen IX ZR 55/91
DRsp Nr. 2004/9466
Belehrungspflicht des Steuerberaters bezüglich der Vorsteuerabzugsfähigkeit auf Bauleistungen
»Zur Pflicht eines Steuerberaters, über die Vorsteuerabzugsfähigkeit von Umsatzsteuerbeträgen auf Bauleistungen zu belehren, wenn auf einem Ehegatten gemeinsam gehörenden Grundstück ein Gebäude zu unentgeltlicher Nutzung für den Gewerbebetrieb eines der Ehegatten errichtet werden soll.«