Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen; Heranziehung überdurchschnittlich hoher Einkünfte; Umfang der Auskunftspflicht des Unterhaltsverpflichteten
BGH, Urteil vom 04.11.1981 - Aktenzeichen IVb ZR 624/80
DRsp Nr. 1994/4965
Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen; Heranziehung überdurchschnittlich hoher Einkünfte; Umfang der Auskunftspflicht des Unterhaltsverpflichteten
A. Bei der Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts ist nach herrschender Rechtsauffassung ein objektiver Maßstab anzulegen. Entscheidend ist derjenige Lebensstandard, der nach den ehelichen Lebensverhältnissen vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus angemessen erscheint. Eine nach den Verhältnissen zu dürftige Lebensführung bleibt ebenso außer Betracht wie ein übertriebener Aufwand. B. Bei höheren Einkünften ist es allerdings regelmäßig nicht angemessen, sie in vollem Umfang zur Deckung des laufenden Unterhaltsbedarfs zu verwenden; sie sind zum Teil auch zur Vermögensbildung bestimmt. Jedoch erhöht sich auch in solchen Fällen der Betrag, der für den laufenden Unterhalt angemessen erscheint, mit der Erhöhung der Gesamteinkünfte. Zusätzlich wirkt sich darauf noch die Vermögenslage aus.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.