Die Parteien waren seit 1954 verheiratet. Sie haben zwei volljährige Kinder. Im Sommer 1978 zog der Beklagte aus der Ehewohnung aus und wandte sich einer anderen Frau zu. Seither lebten die Parteien getrennt. Aus Anlaß der Trennung gab der Beklagte am 26. Juni 1978 eine schriftliche Erklärung mit folgendem Inhalt ab:
"Hiermit erkläre ich mich bereit, meiner Frau monatlich die Hälfte meines Gehalts zu geben."
Außerdem unterzeichneten die Parteien am 25. Juli 1978 folgende schriftliche Vereinbarung:
"Erklärung Ich, E G, erkläre hiermit, daß ich bereit bin:
1. Auf die vollständige Wohnungseinrichtung zugunsten meiner Ehefrau, C I G, geb. F, zu verzichten
2. die laufenden Kosten, wie z.B. Fernsehgebühren, Rundfunkgebühren, und alle laufenden Versicherungen weiterhin zu bezahlen
3. die Hälfte meines Monatseinkommens auf das Konto meiner Ehefrau (Nr. 102083350) bei der Sparkasse Itzehoe zu überweisen
4. keine Besitzansprüche an dem, in der ehelichen Wohnung zurückgebliebenen Hund, zu erheben
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