Streitig ist die Ermittlung des Eigenverbrauches für die private Nutzung von dem unternehmerischen Bereich zugeordneter Personenkraftwagen.
Der Kläger war im Streitjahr 1996 als Steuerberater selbständig tätig. Nachdem er seine freiberufliche Praxis zunächst in ... betrieben hatte, verlegte er unter Beibehaltung des bisherigen Mandantenstammes seine berufliche Niederlassung im Herbst 1995 nach ..., seinem Wohnort.
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