FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.11.2001
5 K 2425/98
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b § 10 Abs. 4 Nr. 2 ; EStG § 6Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ;

Bemessung des umsatzsteuerlichen Eigenverbrauchs für unternehmenseigene Pkw bei fehlendem inländischen Listenpreis

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.11.2001 - Aktenzeichen 5 K 2425/98

DRsp Nr. 2002/9558

Bemessung des umsatzsteuerlichen Eigenverbrauchs für unternehmenseigene Pkw bei fehlendem inländischen Listenpreis

1. Für umsatzsteuerliche Zwecke ist nach der für das Streitjahr maßgeblichen gesetzlichen Regelung die private Nutzung von dem unternehmerischen Bereich zugeordneten Kraftfahrzeugen auch dann als Eigenverbrauch zu erfassen, wenn für diese Fahrzeuge kein inländischer Listenpreis bei Erstzulassung feststellbar ist.2. Bemessungsgrundlage für diesen Eigenverbrauch stellen die bei der Ausführung des Umsatzes entstandenen, zum Vorsteuerabzug berechtigenden tatsächlichen Kosten dar, soweit sie im Schätzungswege der privaten Nutzung zuzuordnen sind.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b § 10 Abs. 4 Nr. 2 ; EStG § 6Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Ermittlung des Eigenverbrauches für die private Nutzung von dem unternehmerischen Bereich zugeordneter Personenkraftwagen.

Der Kläger war im Streitjahr 1996 als Steuerberater selbständig tätig. Nachdem er seine freiberufliche Praxis zunächst in ... betrieben hatte, verlegte er unter Beibehaltung des bisherigen Mandantenstammes seine berufliche Niederlassung im Herbst 1995 nach ..., seinem Wohnort.