FG Nürnberg - Urteil vom 07.08.2007
II 150/06
Normen:
UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ;

Bemessung des Wertes der Nutzungsentnahme für die private Kfz-Nutzung im Umsatzsteuerrecht - Nachweis der fehlenden Privatnutzung

FG Nürnberg, Urteil vom 07.08.2007 - Aktenzeichen II 150/06

DRsp Nr. 2008/722

Bemessung des Wertes der Nutzungsentnahme für die private Kfz-Nutzung im Umsatzsteuerrecht - Nachweis der fehlenden Privatnutzung

1. Die Bemessung des Wertes der Nutzungsentnahme für die private Kfz-Nutzung nach der sog. 1%-Reglung des 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG stellt für das Umsatzsteuerrecht keinen geeigneten Maßstab dar, um Fahrzeugkosten auf Privatfahrten und unternehmerische Fahrten aufzuteilen. 2. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein betrieblich genutztes Fahrzeug auch privat genutzt wird, insbesondere wenn nur ein PKW vorhanden ist, so dass an den Nachweis der fehlenden Privatnutzung strenge Anforderungen zu stellen sind.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Umfang der privaten Kfz-Nutzung.

Die Klägerin ist als Unternehmensberaterin freiberuflich tätig. Am 21.02.2005 reichte sie die Umsatzsteuererklärung 2003 ein und errechnete eine Umsatzsteuer von ... EUR. Hierbei berücksichtigte sie in vollem Umfang die Vorsteuern aus den Betriebskosten ihrer unternehmerisch genutzten Leasingfahrzeuge der Marke Audi A6 mit den amtlichen Kennzeichen ... 880 (bis 09.05.2003) bzw. .... 669 (10.05.2003 bis 27.12.2004). Eine unentgeltliche Wertabgabe für die private Kfz-Nutzung erklärte sie nicht.