EuGH vom 19.11.1998
Rs C-85/97
Normen:
EGRL 6.;

Bemessungsgrundlage bei Anmietung von Fahrzeugen aus anderen Mitgliedstaaten

EuGH, vom 19.11.1998 - Aktenzeichen Rs C-85/97

DRsp Nr. 2001/1089

Bemessungsgrundlage bei Anmietung von Fahrzeugen aus anderen Mitgliedstaaten

1. Eine nationale Praxis, unter der bei mehrwertsteuerpflichtigen Umsätzen, die von einer Gesellschaft vor ihrer Registrierung als mehrwertsteuerpflichtig getätigt wurden, die Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Mehrwertsteuer am zwanzigsten Tag des Monats beginnt, der auf das Kalendervierteljahr folgt, in dem diese Registrierung vorgenommen worden ist, verstößt nicht gegen die Art. 4 und 10 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern.