I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist selbständiger Steuerberater. Er führt "als Unternehmensvermögen" einen PKW, der auch zu privat veranlaßten Fahrten benutzt wird.
Bei der Veranlagung zur Umsatzsteuer 1980 setzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) im Hinblick auf private PKW-Nutzung für Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.b des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1980) ... DM als Bemessungsgrundlage an.
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